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   VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17   

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VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17 (https://dejure.org/2019,408)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2019 - 26 K 12660/17 (https://dejure.org/2019,408)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 26 K 12660/17 (https://dejure.org/2019,408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wuppertaler Stadtrat durfte Beigeordneten abberufen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahlbeamte können vom Kommunalparlament ohne Begründung entlassen werden

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1995 - 15 B 2556/94

    Kommunaler Wahlbeamte; Abberufung; Aufstellung der Tagesordnung; Subjektives

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17
    vgl. zu § 49 Abs. 4 GO NRW a.F. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, NVwZ-RR 1995, 591 f. = juris, Rn. 17 ff., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1992 - 7 B 40/92 -, NVwZ 1993, 377 f. = juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, NVwZ-RR 1995, 591 f. = juris, Rn. 21.

    Dies folgt ganz allgemein daraus, dass das in § 71 Abs. 7 GO NRW verankerte Abberufungsrecht des Rates an keinen bestimmten gesetzlichen Tatbestand gebunden ist, sondern rechtmäßigerweise schon dann ergehen kann, wenn zwischen der Gemeindevertretung und dem Wahlbeamten nicht mehr das für wünschenswert gehaltene Vertrauen besteht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, NVwZ-RR 1995, 591 f. = juris, Rn. 21.

    Dass die Abberufungsentscheidung des Rates demnach keiner Begründung bedarf, sondern diese praktisch "in sich selbst" trägt, vgl. nochmals OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, NVwZ-RR 1995, 591 f. = juris, Rn. 21., und dass § 71 Abs. 7 S. 4 GO NRW überdies fordert, dass die Abstimmung des Rates über den Abberufungsantrag zwingend ohne Aussprache zu erfolgen hat, woraus folgt, dass die jeweilige Vorstellung jedes einzelnen Ratsmitgliedes über die Gründe des Vertrauensverlustes im Zeitpunkt der Abstimmung nicht einmal offen zu Tage tritt, führt zu der zwingenden Konsequenz, dass auch der sich an die Abberufungsentscheidung des Rates anschließende Bescheid nach §§ 119 Abs. 3 S. 1, 38 LBG NRW, durch den die Abberufungsentscheidung gegenüber dem Wahlbeamten Außenwirkung erlangt, keiner über die Benennung der maßgeblichen Rechtsgrundlage hinausgehenden Begründung bedarf.

  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1992 - 7 B 40/92 -, NVwZ 1993, 377 f. = juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, NVwZ-RR 1995, 591 f. = juris, Rn. 21.

    Entscheidend dabei ist, dass eine mit dem Gesetz nicht zu vereinbarende, unsachliche, rechtsmissbräuchliche Motivlage für eine Abberufungsentscheidung nur dann anzunehmen ist, wenn eine solche alleinig ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der betreffenden Ratsmitglieder ist, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1992 - 7 B 40/92 -, NVwZ 1993, 377 f. = juris, Rn. 3;.

  • OVG Sachsen, 03.03.2015 - 4 A 584/13

    Jugendhilfeausschuss, Beschlussrecht, Anhörungsrecht, Selbsteintritt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17
    Ausreichend für die von § 28 Abs. 1 VwVfG NRW geforderte Gelegenheit zur Äußerung ist die Mitteilung über die Eröffnung eines Verfahrens, ohne dass ausdrücklich eine Frist zur Äußerung gesetzt werden muss, vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 3. März 2015 - 4 A 584/13 -, juris, Rn. 21; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. A, § 28, Rn. 20, m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76

    Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17
    vgl. zur bereits durch einen Abberufungsantrag als solchen gegebenen Möglichkeit der Gehörverschaffung für den Betroffenen auch BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1978 - VII C 45.76 -, BVerwGE 56, 163 ff. = juris, Rn. 24.
  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17
    wobei der auf Grund persönlichkeitsbedingter Überlegungen der einzelnen Mitglieder des Rates zustande kommende Ratsbeschluss auf unterschiedlichen Vorstellungen über die Gründe des Vertrauensverlustes beruhen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1965 - II C 53.62 -, BVerwGE 20, 160 ff. = juris, Rn. 53.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1981 - 12 B 441/81
    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.01.2019 - 26 K 12660/17
    Die als Anfechtungsklage zulässige Klage - vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 9. April 1981 - 12 B 441/81 -, DVBl 1981, 210 ff. - ist unbegründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    Dementsprechend führt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 18.01.2019 - 26 K 12660/17 -, juris Rn. 52 aus: "Entscheidend dabei ist, dass eine mit dem Gesetz nicht zu vereinbarende, unsachliche, rechtsmissbräuchliche Motivlage für eine Abberufungsentscheidung nur dann anzunehmen ist, wenn eine solche alleinig ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der betreffenden Ratsmitglieder ist; sofern mögliche unsachliche Motive bei einem ansonsten von einem Vertrauensverlust gegenüber dem Wahlbeamten geprägten und damit mit § 71 Abs. 7 GO NRW vereinbaren Abstimmungsverhalten bloß "mitschwingen" sollten, ohne das alleinige Motiv darzustellen, ist dies demzufolge rechtlich unschädlich." Damit im Ergebnis übereinstimmend formuliert das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 08.03.2017 - 5 LB 156/16 -, juris: "Nachprüfbar vor dem Hintergrund der allgemeinen Willkürkontrolle ist allein die Frage, ob die in § 40 Satz 1 NHG2007 geforderte Stimmenmehrheit zustande gekommen ist, ohne dass dieser Entscheidung ein nachhaltiger Vertrauensverlust zugrunde lag, ob der Vertrauensverlust also nur "vorgeschoben" war.".
  • VG Düsseldorf, 14.01.2022 - 26 K 399/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, juris, Rn. 17 ff. (in Bezug auf § 49 Abs. 4 GO NRW a.F.); VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2019 - 26 K 12660/17 -, juris, Rn. 31; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 22. September 1992 - 7 B 40.92 -, juris, Rn. 3 m.w.N., sowie ferner BVerfG, Beschluss vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 -, juris, Rn. 41 (jeweils allgemein bzgl. einer kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmung der Abberufungsmöglichkeit eines kommunalen Wahlbeamten).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1992 - 7 B 40.92 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 15 B 2556/94 -, juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2019 - 26 K 12660/17 -, juris, Rn. 33; Paal , in: Rehn u.a., Kommentar zur GO NRW, Bd. I, 53. EL 2021, § 71 Rn. 32.

  • LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
    Gegen die Abberufung erhob der Anzeigenerstatter Klage vor dem VG Düsseldorf (Aktenzeichen: 26 K 12660/17).
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